Fokussierte Stellungnahmen in familiengerichtlichen Verfahren

Stellungnahmen in familiengerichtlichen Verfahren, wenn Kinder mit betroffen sind

Kinderschutz

Familienrechtliche Fragestellungen: Ich erstelle gutachterliche Stellungnahmen und biete diese zur qualitativen Ergänzung an – in Verfahren, in denen es um einen Verdacht auf sexualisierte Gewalt geht.

Wo es um Kinder geht, ist Sorgfalt gefragt

  • weil die kindliche Perspektive wahrgenommen werden muss
  • weil psychologische Gutachten rationalistisch konzipiert sind, der Selbstschutz der Beteiligten sich dennoch unbewusst vor den eigentlichen Kinderschutz schiebt
  • weil es Fallstricke gibt, die beim Verdacht auf sexualisierte Gewalt eine besondere Rolle spielen

Niemand möchte, dass Kinder sexualisierte Gewalt erleben – niemand außer den Täterpersonen.

Fachliche Expertise im Namen von Kindern

Traumatisierte Kinder handeln oft irrational. Sie sind manchmal schwer zu verstehen. Es sei denn, wir kennen die Besonderheiten beim Verdacht auf sexualisierte Gewalt oder haben Zugang zu anderen Ebenen:

  • Erfahrungswissen
  • spezifische psychologische Kenntnisse
  • nonverbale Methoden

Fokussierte Stellungnahmen in familiengerichtlichen Verfahren

Stellungnahmen mit Fokus auf das Thema der Gewalt ergänzen familiengerichtliche Verfahren um die nötige fachliche Expertise.

  1. Eine fokussierte Stellungnahme steht – gemäß § 8a KJHG – gleichwertig neben psychologischen Gutachten.
  2. Der Aufbau und die Struktur fokussierter Stellungnahmen in familiengerichtlichen Verfahren sind Inhalt meiner Fortbildungen.
  3. Fokussierte Stellungnahmen beinhalten die Möglichkeit, auf Einvernehmen zwischen Parteien hin zu arbeiten. Wertvolles Prozesswissen aus dem sozialen Feld. Vom Kind ausgehend – mehr Informationen hier.

Auftragsvergabe

Aufträge von Gerichten: Bitte nehmen Sie per Mail Kontakt mit mir auf, damit wir uns absprechen und zeitliche Kapazitäten abklären können. Darüber hinaus sind Beratung, Mentoring oder Mail-Support möglich.

Ladungsfähige Anschrift

Bismarckstraße 38, 72072 Tübingen
Kontakt: trains(at)andreabrummack.de

Mit einer Mail über den Button

Zur Person Andrea Brummack

Tätigkeit

  • Sachverständige für soziale und andere Organisationen in familienrechtlichen Angelegenheiten.
  • Kann Ihnen zeigen, wie Sie Merkmale erfassen, die Rückschlüsse auf einen Hintergrund sexualisierter Gewalt zulassen.
  • Neben dem Hinwirken auf Einvernehmen gemäß § 163, Abs. 2 FamFG, liegt ein besonderer Schwerpunkt auf dem differenzierten Abgleich der Positionen im Konflikt zwischen Familiengrundrechten und Kinderrechten.

Themen

  • Expertise zu sexualisierter Gewalt, Kindeswohlgefährdung, Hochstrittigkeit
  • Verdacht auf sexualisierte Gewalt gegen Kinder & Verdacht auf sexuellen Missbrauch
  • Beschützende Eltern
  • Gewaltausübende Eltern
  • Kleinkinder (Sicher im Umgang mit Kleinkindern beim Verdacht auf sexualisierte Gewalt)

Hintergrund

  • Fachautorin, freie Kinderschutzbeauftragte und Sachverständige in Fragen sexualisierter Gewalt
  • Über 20 Jahre Erfahrung im Lösen sexueller Traumata, ohne auf verbale Sprache angewiesen zu sein
  • Eigene Methodik auf der Grundlage eines Studiums der Kunsttherapie (Diplom)
  • Weiterentwicklung der Methodik in Kombination sozialer Arbeit mit nonverbalen Methoden
  • Eigene Forschung aus der Praxis für die Praxis

Erfahrung

  • Mentorschaft für soziale Träger mit Schwerpunkt Gewaltschutz
  • Screeningbogen zur Verdachtsabklärung auf sexuelle Gewalt
  • Referentin online & offline für Kurse wie Signale von Kindern nach sexualisierter Gewalt,
    Trauma verstehen – unterstützend helfen und handeln, KWG-Werkstatt und andere Workshops.
  • Andrea Brummack ist erfahren darin, kindliche Entwicklung einzuschätzen, psychische Krankheitsbilder zu kennen, Behandlungsmöglichkeiten abzuschätzen und verfügt über Wissen, wie Elternschaft nach Trennung und Scheidung zum Wohl des Kindes gestaltet werden kann.
  • Hat die juristische Diskussion um das Familienrecht in diversen Verfahren mitverfolgt und erfolgreich am Schutz von Kindern mitgewirkt. Ist im ständigen fachlichen Austausch mit KollegInnen und absolviert regelmäßig Fortbildung & Supervision.

Anmerkung zur systemischen Perspektive

Beim Verdacht auf sexualisierte Gewalt kann sich niemand den angekoppelten instinktiven Vorgängen entziehen – auch Fachkräfte nicht. Im Gegenteil: sie sind nah dran und darum besonders anfällig.

Wenn etwas Unerträgliches geschieht, bewahrt ein Mechanismus, eine Art Reflex, den Verstand zuverlässig vor dem Zersplittern. Wir sind grundsätzlich stellvertretend traumatisiert, wenn wir im Umfeld sexuell traumatisierter Kinder arbeiten. Weil unser Gehirn so funktioniert, ähnlich dem Nervensystem aller Säugetiere. Dieser Schutz-und-Abwehr-Mechanismus existiert, damit wir (nach einem Schock) im Alltag weiter funktionieren.

Das Denken verändert sich. Später dann, in der Folge, können wir diesem Einfluss neurophysiologisch sinnvoll begegnen. Wir müssen sozusagen erst nachkommen. Wir fokussieren und ordnen ein; statt zu rationalisieren, einen Verdacht abzuwehren, zu umschiffen oder unter den Tisch zu kehren. Dafür eignet sich ein additives Verfahren, eine Methodik, die auf langjährige Erfahrung in der Praxis zurückgeht.

Mehr Informationen: Mach, dass es aufhört. Signale von Kindern nach sexualisierter Gewalt, 2026.

Hilfreiche Publikationen des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts, 2026
Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt, zur Stärkung der Stellung des Kindes im Verfahren und zur Steigerung der Verfahrenseffizienz, 2026