Stellungnahmen in familiengerichtlichen Verfahren, wenn Kinder mit betroffen sind
Qualitativer Kinderschutz
Stellungnahmen in familiengerichtlichen Verfahren: Ich erstelle gutachterliche Stellungnahmen und biete diese ergänzend zu familienrechtlichen Fragestellungen an – in Verfahren, in denen es um einen Verdacht auf sexualisierte Gewalt geht.
Wo es um Kinder geht, ist Sorgfalt gefragt
- weil es Fallstricke gibt, die beim Verdacht auf sexualisierte Gewalt eine besondere Rolle spielen,
- weil die kindliche Perspektive wahrgenommen werden muss,
- weil psychologische Gutachten rationalistisch konzipiert sind und der unbewusste Selbstschutz der Beteiligten sich dennoch vor den eigentlichen Kinderschutz schiebt.
Niemand möchte, dass Kinder sexualisierte Gewalt erleben – niemand außer Täterpersonen.
Fachliche Expertise im Namen von Kindern
Traumatisierte Kinder handeln oft irrational und sind schwer zu verstehen. Es sei denn, wir kennen die Besonderheiten beim Verdacht auf sexualisierte Gewalt oder haben Zugang zu anderen Ebenen:
- Know-how aus der Erfahrung
- nonverbale Methoden
- psychologische Kenntnisse
Fokussierte Stellungnahmen
Fokussierte Stellungnahmen ergänzen familiengerichtliche Verfahren um die fachliche Expertise zum Thema sexualisierte Gewalt.
- Eine fokussierte Stellungnahme steht – gemäß § 8a KJHG – gleichwertig neben psychologischen Gutachten.
- Ihr Aufbau und ihre Struktur sind Inhalt meiner Fortbildungen.
- Fokussierte Stellungnahmen beinhalten die Möglichkeit, auf Einvernehmen zwischen Parteien hin zu arbeiten. Vom Kind ausgehend – wertvolles Prozesswissen aus dem sozialen Feld. Mehr Informationen hier.
Auftragsvergabe
Aufträge von Gerichten: Bitte nehmen Sie per Mail Kontakt mit mir auf, damit wir uns absprechen und zeitliche Kapazitäten abklären können. Darüber hinaus sind Beratung, Mentoring oder Mail-Support möglich.
Ladungsfähige Anschrift
Härtenstraße 6, 72810 Gomaringen
Kontakt: trains(at)andreabrummack.de
Mit einer Mail über den Button
Zur Person Andrea Brummack
Tätigkeit
Externe Sachverständige für soziale Träger und andere Organisationen, vor Amtsgerichten und Oberlandesgerichten in familienrechtlichen Angelegenheiten. Neben dem Hinwirken auf Einvernehmen gemäß § 163, Abs. 2 FamFG, liegt ein besonderer Schwerpunkt auf dem differenzierten Abgleich der Positionen im Konflikt zwischen Familiengrundrechten und Kinderrechten.
Themen von Stellungnahmen in familiengerichtlichen Verfahren
- Expertise zu sexualisierter Gewalt, Kindeswohlgefährdung, Hochstrittigkeit
- Verdacht auf sexualisierte Gewalt gegen Kinder & Verdacht auf sexuellen Missbrauch
- Beschützende Eltern
- Missbrauchende Eltern
- Kleinkinder (Sicher im Umgang mit Kleinkindern beim Verdacht auf sexualisierte Gewalt)
Hintergrund zu Stellungnahmen in familiengerichtlichen Verfahren
- Fachautorin, freie Kinderschutzbeauftragte und Sachverständige in Fragen sexualisierter Gewalt
- 20 Jahre Erfahrung im Lösen sexueller Traumata, ohne auf Sprache angewiesen zu sein
- Eigene Methodik auf der Grundlage eines Studiums der Kunsttherapie (Diplom)
- Weiterentwicklung der Methodik in Kombination sozialer Arbeit mit nonverbalen Methoden
- Eigene Forschung aus der Praxis für die Praxis
Erfahrung mit Stellungnahmen in familiengerichtlichen Verfahren
- Langjährige Mentorschaft für soziale Träger mit Schwerpunkt Gewaltschutz & Traumafolgelösungen.
- Referentin online & offline für die Kurse Signale von Kindern nach sexualisierter Gewalt,
Trauma verstehen – unterstützend helfen und handeln, KWG-Werkstatt und andere Workshops. - Screeningbogen zur Verdachtsabklärung auf sexuelle Gewalt
- Ist als diplomierte Kunsttherapeutin ausgebildet, kindliche Entwicklung einzuschätzen, psychische Krankheitsbilder zu kennen, Behandlungsmöglichkeiten abzuschätzen und verfügt über Wissen, wie Elternschaft nach Trennung und Scheidung zum Wohl des Kindes gestaltet werden kann.
- Hat die juristische Diskussion um das Familienrecht in diversen Verfahren mitverfolgt und erfolgreich am Schutz von Kindern mitgewirkt. Ist im ständigen fachlichen Austausch mit KollegInnen und absolviert regelmäßig Fortbildung & Supervision.
Anmerkung zur systemischen Perspektive fokussierter Stellungnahmen in familiengerichtlichen Verfahren
Menschen sind stellvertretend traumatisiert im sozialen und im professionellen Umfeld sexuell traumatisierter Kinder. Das bedeutet: Das Denken ändert sich. Dieser Mechanismus existiert, damit wir weiter funktionieren können. Auch Fachkräfte können sich den Erschütterungen seelischer Arbeit niemals entziehen. Falls etwas Unerträgliches geschieht, wird diese Tatsache den Verstand vor dem Zersplittern bewahren. Wir können diesem Einfluss dann sinnvoll begegnen und darauf fokussieren, statt zu rationalisieren, zu umschiffen oder unter den Tisch fallen zu lassen. Mehr Informationen demnächst hier unter dem Link zum neuen Buch: Signale von Kindern nach sexualisierter Gewalt, Veröffentlichung 2025.