»Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.« (Artikel 6 Abs. 4 Grundgesetz)
Was ist die Realität?
Gewalt ist für viele Frauen und ihre Kinder in Deutschland Alltag. Jede dritte Frau (35%) hat körperliche Gewalt erlebt. Wo Mütter Gewalt erleben, sind Kinder immer mitbetroffen. Von körperlicher, sexualisierter oder psychischer Gewalt.
Finanzielle Gewalt (Unterhalt verweigern), psychische Gewalt (Anschreien, Bedrohen, Unterdrücken, Manipulieren, Erpressen) und verbale Gewalt (Beschimpfen, Kleinreden) zählen dazu.
Zahlen, die alarmieren:
- 73 % der Frauen in gewaltbelasteten Beziehungen lebten zusammen mit Kindern in diesen Beziehungen.
- Kinder, die häusliche Gewalt miterleben, haben ein deutlich erhöhtes Risiko für körperliche, seelische und soziale Schäden.
- Gewalt gegen Mütter ist Kindeswohlgefährdung.
In einer perfekten Welt könnten Kinder vor ihren gewaltbereiten Eltern sicher sein. Wir lebten in einer Gesellschaft, die Mütter unter den Schutz stellt, den sie brauchen, damit sie ihre Kinder vor mutmaßlichen Gewalttätern schützen können.
Ein Vater steht im Verdacht, gegenüber seiner Tochter sexuell gewalttätig zu sein. Nach der Scheidung, während des Umgangsverfahrens, schreibt mir die Mutter: »Mein Antrag auf Aussetzen des Umgangs wurde vom Amtsgericht abgelehnt. Ich war aufgefordert, den Antrag binnen einer Woche zurückzuziehen. Meine Anwältin hat mir geraten, dem Folge zu leisten. Sie sagte, dass es ansonsten ans Oberlandesgericht gehen würde, dass mein Antrag aber trotzdem abgelehnt werden würde, und ich extrem hohe Kosten zu tragen hätte.« Dann soll sie gewährleisten, dass ihre Tochter den Vater sehen kann. Ohne Aufsicht, alleine, über Nacht. Sie macht sich Sorgen, weil er mit dem Mädchen alles tun kann, was er möchte. Sie befürchtet – zu Recht –, dass er seine Tochter so anfasst, wie diese es ihrer Mutter zuvor geschildert hat.
An einem der Verhandlungstage sagt die Richterin: »Jetzt stimmen Sie dem Umgang doch endlich zu. Ich will Ihnen ja nicht drohen, aber ich kann die Kinder auch in Obhut nehmen lassen.«
Die direkte Wiedergabe der Aussagen macht deutlich, wie massiv der Druck auf Mütter sein kann
Auf der anderen Seite gibt es Fachanwälte und -anwältinnen, die Kinder so mutig vertreten, dass die zuständigen Behörden das berechtigte Nein einer Mutter anerkennen.
Die Alternative ist dann nämlich: »Sagen Sie Nein. Ich stehe hinter Ihnen. Und das Grundgesetz auch.«

P.S.: Wenn du für deine Organisation einen Workshop buchen möchtest, zum Beispiel zum Erkennen sexualisierter Gewalt gegen Kinder, dann schreib mir gerne eine Mail an: trains@andreabrummack.de
P.P.S.: Wenn du meine Expertise zum Thema sexualisierte Gewalt in familiengerichtlichen Verfahren nutzen möchtest, biete ich fokussierte Stellungnahmen an. Mehr Informationen findest du hier.
Über die Autorin

Andrea Brummack ist freie Sachverständige in Fragen sexualisierter Gewalt. Sie hilft Menschen, sexuelle Übergriffe zu bewältigen – auf der Basis nonverbaler Methoden. Sie forscht zu Traumafolgelösungen, publiziert darüber und entwickelt Fortbildungen, Workshops etc.
Ihr Buch „Way Out: Sichere Hilfe für missbrauchte Kinder. Was hilft und was heilt“ ist beim Springer-Verlag Berlin Heidelberg erschienen. Sie lebt derzeit in Tübingen bei Stuttgart, glaubt an die tägliche Portion Stille und liebt gut gemachte Krimis, in denen die Bösen ihr Fett ab kriegen. Ohne Glitzer.
„Meine Vision ist eine neue Generation von sozialen Fachkräften, die leicht mit dem Thema sexualisierte Gewalt gegen Kinder umgehen. Ich wünsche mir lebendige Beziehungen im Kinderschutz. Und ich verstehe, dass sozialpädagogische Fachkräfte ihre Arbeit lieben – auch wenn der Stress gewaltig ist. Weil da diese Kinder sind. Diese kleinen, unverfälschten Menschen.”