Stellungnahmen in familiengerichtlichen Verfahren, wenn Kinder mit betroffen sind

Qualitativer Kinderschutz

Stellungnahmen in familiengerichtlichen Verfahren: Ich erstelle gutachterliche Stellungnahmen und biete diese ergänzend zu familienrechtlichen Fragestellungen an – in Verfahren, in denen es um einen Verdacht auf sexualisierte Gewalt geht.

Wo es um Kinder geht, ist Sorgfalt gefragt

  • weil es Fallstricke gibt, die beim Verdacht auf sexualisierte Gewalt eine besondere Rolle spielen,
  • weil die kindliche Perspektive wahrgenommen werden muss,
  • weil psychologische Gutachten rationalistisch konzipiert sind und der unbewusste Selbstschutz der Beteiligten sich dennoch vor den eigentlichen Kinderschutz schiebt.

Niemand möchte, dass Kinder sexualisierte Gewalt erleben – niemand außer Täterpersonen.

Fachliche Expertise im Namen von Kindern

Traumatisierte Kinder handeln oft irrational und sind schwer zu verstehen. Es sei denn, wir kennen die Besonderheiten beim Verdacht auf sexualisierte Gewalt oder haben Zugang zu anderen Ebenen:

  • Know-how aus der Erfahrung
  • nonverbale Methoden
  • psychologische Kenntnisse

Fokussierte Stellungnahmen in familiengerichtlichen Verfahren

Fokussierte Stellungnahmen ergänzen familiengerichtliche Verfahren um die fachliche Expertise zum Thema sexualisierte Gewalt.

  1. Eine fokussierte Stellungnahme steht – gemäß § 8a KJHG – gleichwertig neben psychologischen Gutachten.
  2. Der Aufbau und die Struktur fokussierter Stellungnahmen in familiengerichtlichen Verfahren sind Inhalt meiner Fortbildungen.
  3. Fokussierte Stellungnahmen beinhalten die Möglichkeit, auf Einvernehmen zwischen Parteien hin zu arbeiten. Vom Kind ausgehend – wertvolles Prozesswissen aus dem sozialen Feld. Mehr Informationen hier.

Auftragsvergabe

Aufträge von Gerichten: Bitte nehmen Sie per Mail Kontakt mit mir auf, damit wir uns absprechen und zeitliche Kapazitäten abklären können. Darüber hinaus sind Beratung, Mentoring oder Mail-Support möglich.

Ladungsfähige Anschrift

Härtenstraße 6, 72810 Gomaringen
Kontakt: trains(at)andreabrummack.de

Mit einer Mail über den Button

Zur Person Andrea Brummack

Tätigkeit

Externe Sachverständige für soziale Träger und andere Organisationen, vor Amtsgerichten und Oberlandesgerichten in familienrechtlichen Angelegenheiten. Neben dem Hinwirken auf Einvernehmen gemäß § 163, Abs. 2 FamFG, liegt ein besonderer Schwerpunkt auf dem differenzierten Abgleich der Positionen im Konflikt zwischen Familiengrundrechten und Kinderrechten.

Themen von Stellungnahmen in familiengerichtlichen Verfahren

  • Expertise zu sexualisierter Gewalt, Kindeswohlgefährdung, Hochstrittigkeit
  • Verdacht auf sexualisierte Gewalt gegen Kinder & Verdacht auf sexuellen Missbrauch
  • Beschützende Eltern
  • Missbrauchende Eltern
  • Kleinkinder (Sicher im Umgang mit Kleinkindern beim Verdacht auf sexualisierte Gewalt)

Hintergrund zu Stellungnahmen in familiengerichtlichen Verfahren

  • Fachautorin, freie Kinderschutzbeauftragte und Sachverständige in Fragen sexualisierter Gewalt
  • 20 Jahre Erfahrung im Lösen sexueller Traumata, ohne auf Sprache angewiesen zu sein
  • Eigene Methodik auf der Grundlage eines Studiums der Kunsttherapie (Diplom)
  • Weiterentwicklung der Methodik in Kombination sozialer Arbeit mit nonverbalen Methoden
  • Eigene Forschung aus der Praxis für die Praxis

Erfahrung mit Stellungnahmen in familiengerichtlichen Verfahren

  • Langjährige Mentorschaft für soziale Träger mit Schwerpunkt Gewaltschutz & Traumafolgelösungen
  • Referentin online & offline für die Kurse Signale von Kindern nach sexualisierter Gewalt,
    Trauma verstehen – unterstützend helfen und handeln, KWG-Werkstatt und andere Workshops.
  • Screeningbogen zur Verdachtsabklärung auf sexuelle Gewalt
  • Ist als diplomierte Kunsttherapeutin ausgebildet, kindliche Entwicklung einzuschätzen, psychische Krankheitsbilder zu kennen, Behandlungsmöglichkeiten abzuschätzen und verfügt über Wissen, wie Elternschaft nach Trennung und Scheidung zum Wohl des Kindes gestaltet werden kann.
  • Hat die juristische Diskussion um das Familienrecht in diversen Verfahren mitverfolgt und erfolgreich am Schutz von Kindern mitgewirkt. Ist im ständigen fachlichen Austausch mit KollegInnen und absolviert regelmäßig Fortbildung & Supervision.

Anmerkung zur systemischen Perspektive fokussierter Stellungnahmen in familiengerichtlichen Verfahren
Beim Verdacht auf sexualisierte Gewalt kann niemand sich den psychosozialen Vorgängen im Hintergrund entziehen – auch Fachkräfte nicht. Im Gegenteil: sie sind ganz nah dran und darum besonders anfällig. Falls etwas Unerträgliches geschieht, wird ein selbstschützender Instinkt den Verstand vor dem Zersplittern bewahren. Denn Menschen sind grundsätzlich stellvertretend traumatisiert, wenn sie im Umfeld sexuell traumatisierter Kinder arbeiten. Das Denken ändert sich. Dieser Schutz-und-Abwehr-Mechanismus existiert, damit wir (nach einem Schock) weiter im Alltag funktionieren. Dann, in der Folge, können wir seinem Einfluss sinnvoll begegnen und darauf fokussieren, statt zu rationalisieren, einen Verdacht zu umschiffen oder unter den Tisch zu kehren. Mehr Informationen demnächst hier unter dem Link zum kommenden Buch: Signale von Kindern nach sexualisierter Gewalt, Veröffentlichung 2025.