»Jetzt habe ich aber noch eine Frage!« sagte eine Teilnehmerin beim Workshop am Donnerstag. Dieser war für einen Träger, der Schulbegleitungen organisiert.
Wir hatten Beobachtungen festgehalten und eigene fachliche Meinungen gebildet. Wir hatten an einigen Stellen den erhärteten Verdacht auf eine Gefahr für das Kindeswohl ausgemacht. Wir hatten überlegt, wie und an wen wir den weitergeben.
Die Teilnehmerin hat Einwände: »Wenn ich jetzt sage: Das ist meine fachliche Meinung. Aber man sagt mir: Was ist nochmal deine Ausbildung? Kannst du das überhaupt beurteilen? Ich werde ja vielleicht gar nicht ernst genommen.«
Eine häufige Frage. Dahinter steckt die nach der Aussagekraft, nach der Glaubwürdigkeit. Ich sage mal so: Du kannst die Glaubwürdigkeit von vorneherein begraben. Die Chance vergeben, dass Kinder gewaltfrei leben.
Wenn nicht wir, wer dann?
Oder wir haben Zivilcourage. Schließlich sind wir Kindern nah.
Wenn wir nicht für Kinder einstehen und deren Aussagen/auffälliges Verhalten in Hinweise und Anhaltspunkte übersetzen, dann wird es niemand tun. Dann ist es so, als würden wir wegschauen wie alle anderen.
Die Teilnehmerin hat sich unmittelbar einen Eindruck verschafft. Da müssen die anderen erst noch hin, die nach ihr kommen, die diese Beobachtungen nicht gemacht haben. Und die keineswegs im Alltag in den mitreißenden Lebensgeschichten verletzter Kinder mitspielen.
Das Mehraugenprinzip
Meine Antwort war: »Dann sagst du: Mein Träger steht hinter mir. Wir gehen dem Mehraugenprinzip nach, wie es im § 8a im Kinder- und Jugendhilfegesetz geschrieben steht.«
Ich sagte auch: »SchulbegleiterInnen werden schließlich vom Jugendamt beauftragt. Es ist ein niedrigschwelliges, kostengünstiges Angebot. Der Auftrag, Auffälligkeiten zu beobachten und weiterzugeben gehört dazu.«
Die Formulierung im Gesetz ist: (Das Jugendamt hat) sich dabei einen unmittelbaren Eindruck von dem Kind und von seiner persönlichen Umgebung zu verschaffen sowie Personen, die gemäß § 4 Absatz 3 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz dem Jugendamt Daten übermittelt haben, in geeigneter Weise an der Gefährdungseinschätzung zu beteiligen.
So eine Person bist du, wenn du Schulbegleiterin bist. Und das Jugendamt hat dich zu beteiligen.
– Da die Verantwortlichen an dich weitergegeben haben, wie sie sich einen Eindruck verschaffen.
– Da sie dir die Kompetenz zugesprochen haben: Du kannst mit Kindern umgehen, du sollst beobachten und uns informieren, wenn dir etwas auffällt.
Mag sein, dass es hier so etwas wie eine Lücke im Kinderschutz gibt. Fest steht: es liegt in deiner Hand, ob du dir den inneren Auftrag gibst, sie zu überbrücken. Auch in anderen Rollen der Kinder- und Jugendhilfe. Es ist deine Entscheidung.
Jeder Hinweis kann ein Baustein sein, um Kindeswohlgefährdungen zu erkennen, zu benennen und die Gewalt zu stoppen.
Mehr über den § 8a lesen: 🔗 Gesetze im Internet

Nützliche Hilfsmittel
1) Journal für Kinderschutz
Das »Journal für Kinderschutz« kann dir Klarheit geben. Es ist ein dynamisches Werkzeug, das dir dabei hilft, deine Gedanken zu ordnen. Schreiben heißt Worte finden, es heißt dokumentieren, sich absichern und entlasten. Gefahren für das Kindeswohl fordern heraus. Du bist verantwortlich, und du gehst an deine Reserven. Durch das Aufschreiben siehst du, was sich verändert. Du pflegst eine Kultur des Hinschauens.
Wie funktioniert es?
Für deine Routine findest du Gedankenimpulse, die dich darin unterstützen, dir ein Bild von möglichen Gefährdungen zu machen. Die Abläufe wiederholen sich und begleiten dich im Alltag mit Kindern, Jugendlichen und Klient*innen, für die du verantwortlich bist. In jeder Einheit hast du die Möglichkeit, deinen Auftrag zu klären und genau zu bestimmen, wo du stehst. Außerdem bekommst du informative Grundlagen; damit kannst du dich auf die Reflexionen einstimmen und sie am Ende Revue passieren lassen.
Bestens vorbereitet
Die Schreibroutine bereitet dich darauf vor, fachlich Position zu beziehen und gleichzeitig auch auf Stellungnahmen, die für Familienrichter*innen wichtig sind, um tragfähige, kinderschützende Entscheidungen zu treffen.
Wenn es dazu kommt, dass ein Anwalt die Interessen misshandelter Kinder in einem Umgangsverfahren vertritt, dann hast du genau die Daten, Zahlen und Fakten auf dem Papier, die jetzt wichtig sind. Und falls du sie selbst vertrittst, weil niemand anders da ist, weil du alleine mit deiner Meinung dastehst, falls deine Organisation keine eigene Rechtsabteilung hat usw.
Kinderschutz heißt oft Krisenmodus statt Solidarität und Verständnis, es bedeutet Widersprüche, Probleme und tragische Fälle. Nutze das Potential einer guten Dokumentation.
Der Weg zu mehr Aussagekraft
Wenn du dir beim Verdacht auf sexualisierte Gewalt eine fachliche Meinung bilden möchtest: Das Journal für Kinderschutz ist ein dynamisches Werkzeug, das dir hilft, den Fokus zu behalten und besonnen zu handeln.

2) Fachbuch: Signale von Kindern nach sexualisierter Gewalt
Kultur des Hinschauens
»Mach, dass es aufhört. Signale von Kindern nach sexualisierter Gewalt« ist ein Fachbuch für soziale Fachkräfte, das ihnen hilft, mit dem Thema sexualisierte Gewalt umzugehen. So können sie Kinder vor Gewalt bewahren, sie aus der Gefahr holen. Damit weniger Kinder sexuelle Übergriffe erleben und Täterpersonen viel früher gestoppt werden. Es handelt von Lösungen, die dir Druck nehmen, die Hürden kleiner machen, und von einer Kultur des Hinschauens.
Der erhärtete Verdacht
Kinder müssen in der Regel 8 Mal um Hilfe bitten, ehe ihnen jemand glaubt. Und dazu kommt, dass betroffene Kinder selten sprachlich auf ihre Not aufmerksam machen. Nach meiner Erfahrung liegen die Signale von Kindern in vier Bereichen: Sprachlich, szenisch, gegenständlich, atmosphärisch. Und meine These ist: Wenn Signale aus mehr als zwei Bereichen vorliegen, dann erhärtet sich der Verdacht.
Gewalt stoppen
Wenn wir Signale von Kindern nach sexualisierter Gewalt erkennen, dann können wir diese Gewalt beenden. Dieses Buch beschreibt den Weg, wie es für uns alle, für Sie, auch für Ihre Kolleginnen und Kollegen, Freunde, Nachbarn, für Behörden, Vorgesetzte, Ihre Mitarbeitenden u.s.w., leichter wird, Kinder vor sexualisierter Gewalt zu beschützen. Wir beziehen uns auf einen Katalog der Signale, unterteilen die Anhaltspunkte und Hinweise in vier Bereiche und gehen methodisch vor. Das macht es möglich, die Gefahren fürs Kindeswohl von einer neuen Basis aus einzuschätzen.
Die fachliche Meinung bilden wir innerhalb einer Kultur des Hinschauens. Eines Ablaufplans. Man kann sie auch fachliche Einschätzung nennen, laut §8a KJHG, im zweiten Satz. Sie soll sinnvoll und nachvollziehbar sein, das sind die Kriterien. Es wäre schade, wenn wir uns klein machten, unsere fachliche Meinung zurückhielten, da sie sonst unsichtbar bliebe, ungehört, im Sand verlaufen.
Im Gegenteil: sie sollte weitergegeben werden und dann in die Gefährdungseinschätzung einfließen – die womöglich Leute vornehmen, die sich auf Akten statt auf die Nähe zu Kindern stützen. Oder auf psychologistische Vorurteile oder Erwachseneninteressen oder juristische Ignoranz oder sogar auf die PAS-Vorannahme.

Über die Autorin

Andrea Brummack ist freie Sachverständige in Fragen sexualisierter Gewalt. Sie hilft Menschen, sexuelle Übergriffe zu bewältigen – auf der Basis nonverbaler Methoden. Sie forscht zu Traumafolgelösungen, publiziert darüber und entwickelt Fortbildungen für soziale Fachkräfte.
Ihr Buch „Way Out: Sichere Hilfe für missbrauchte Kinder. Was hilft und was heilt“ ist beim Springer-Verlag Berlin Heidelberg erschienen. Sie lebt derzeit in Tübingen bei Stuttgart, glaubt an die tägliche Portion Stille und liebt gut gemachte Krimis, in denen die Bösen ihr Fett ab kriegen. Ohne Glitzer.
„Meine Vision ist eine neue Generation von sozialen Fachkräften, die leicht mit dem Thema sexualisierte Gewalt gegen Kinder umgehen. Ich wünsche mir lebendige Beziehungen im Kinderschutz. Und ich verstehe, dass sozialpädagogische Fachkräfte ihre Arbeit lieben – auch wenn der Stress gewaltig ist. Weil da diese Kinder sind. Diese kleinen, unverfälschten Menschen.”